Heute tritt die neue EU-Verordnung zur Spannungsabfallentsorgung in Kraft
Was ändert sich für Elektriker? Wir haben für dich die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen der EU-VO 20/22/04-01 zusammengefasst. Wer bisher noch keine Maßnahmen zur Spannungsabfallentsorgung ergriffen hat, der sollte noch heute handeln.
Das Wichtigste in Kürze
Geltungsbereich und Inkrafttreten
Anders als bei EU-Richtlinien tritt eine EU-Verordnung sofort in Kraft. Sie gilt im gesamten Raum der Europäischen Union ab 1.4.2022.
Wer ist von der Verordnung betroffen?
Elektrobetriebe, Anlagenbauer und Bauunternehmen bei denen regelmäßig Spannungsabfall anfällt. Private Haushalte und Unternehmen ohne die entsprechenden Kompetenzen sind aktuell noch von der Verordnung ausgenommen.
Ziel der Verordnung
Ressourcen schonen und mehr erneuerte Energien durch ein Recycling-System in den Stromverwertungskreislauf zurückführen, das ist das Ziel der Spannugswiederaufbereitung. In den vergangenen Jahren wurden mit EU-Fördermitteln viele lokale Spannungsabfallwiederaufbereitungsanlagen eingerichtet, so dass die entsprechenden Kapazitäten für die Aufbereitung nun vorhanden sind.
Inhalt der neuen EU-Verordnung
Spannungsabfälle müssen ab heute verpflichtend von Elektrobetrieben gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden.
Das Trennen von sog. “grünem” und konventionell erzeugtem Spannungsabfall erfolgt zunächst noch freiwillig. Hier wird eine Aktualisierung der Verordnung im nächsten Jahr erwartet. Es ist darum empfehlenswert, bereits jetzt in die entsprechenden zweigeteilten Sammelvorrichtungen zu investieren.
Sind Gleichstrom- und Wechselstromabfälle getrennt zu entsorgen?
Zum Glück nein. Die modernen Aufbereitungsanlagen wurden bereits entsprechend konstruiert und können diese Abfälle vollautomatisch voneinander trennen.
Bei der Sammlung gelten jedoch insbesondere für Baustrom besondere Regeln:
- Geschlossene Container sind notwendig.
- Container müssen hitzebeständig sein
- Der Sammelcontainer muss gut zugänglich und sichtbar gekennzeichnet auf der Baustelle aufgestellt werden.

Einfache Umsetzung in der Praxis – In nur drei Schritten
- Alle Mitarbeiter:innen informieren und ggf. schulen!
Als Hilfe zur Schulung des Personals haben wir Ihnen diese Infografik erstellt, die Sie als Aushang oder als Handreichung an alle Mitarbeiter:innen nutzen können. - Entsprechende Behälter aufstellen und Spannungsabfälle sammeln.
Hier darauf achten, dass für Baustromabfall ein Behälter mit Deckel notwendig ist. Bei größeren, anfallenden Mengen z.B. aus Industrieanlagen, können Sie beim örtlichen Stromentsorger Spezialcontainer bestellen. - Regelmäßige Leerungen einplanen. Für einen besonders hohen Stromverwertungsgrad ist es notwendig, Spannungsabfälle möglichst zeitnah in die Wiederaufbereitungsanlagen zu bringen.
Wichtiger Hinweis zum Arbeitsschutz
Bisher kam es oft vor, dass insbesondere Auszubildende oder gar Praktikant:innen auf Baustellen für die Leerung des Spannungsabfalleimers zuständig waren. Die neue Verordnung schreibt nun vor, dass Mitarbeiter:innen entsprechend den Regeln zum Arbeitsschutz insbesondere im Umgang mit größeren Baustromabfällen vorher entsprechend geschult werden müssen.